Strom - Kennzeichnung der Stromlieferungen
Die Europäische Gemeinschaft hat im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Strommärkte die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz sowie mehr Transparenz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet.
Durch die Stromkennzeichnung sollen alle Letztverbraucher von Strom über den bereitgestellten Gesamtenergieträgermix ihres Energieversorgungsunternehmens informiert werden.
Die Stromkennzeichnung der Stromlieferung 2010 der Stadtwerke Uslar GmbH gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz finden Sie rechts.
