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Abwasser - Hausanschluss

Nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Uslar hat der Besitzer des angeschlossenen Grundstückes für einen einwandfreien Zustand der Leitungen auf seinem Grundstück bis hin zur Anschlussstelle an den öffentlichen Kanal Sorge zu tragen. Die nachfolgende Grafik zeigt, in welchem Bereich der Grundstückseigentümer bei Störungen der richtige Ansprechpartner ist.

Zuständigkeitsbereiche
Antrag auf Einleitung
von Abwasser

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